Für Patienten privater Krankenkassen und Beihilfeberechtigte werden die Kosten in der Regel übernommen. Dies kann sich je nach versichertem Tarif unterschiedlich gestalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kasse zum Erhalt der notwendigen Informationen und Formulare. Bis zu vier probatorische Sitzungen können bereits ohne Antragstellung durchgeführt werden.
Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Behandlung bei Überweisung durch den Truppenarzt möglich. Dazu bringen Sie bitte zum ersten Termin den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" mit.
Die Bahn- BKK, mkk, BKK W+F sowie BKK pwc übernehmen die Kosten bei Notwendigkeit einer Psychotherapie. Bitte bringen Sie einen Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes zum Erstgespräch mit.
Von gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten nur über eine Ausnahmeregelung, das sogenannte Kostenerstattungsverfahren, übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen können, über einen längeren Zeitraum vergeblich nach einem Therapeuten mit Kassensitz gesucht zu haben und die Krankenkasse Ihnen ebenfalls keinen Vertragstherapeuten vermitteln kann. Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Kasse. Hier finden Sie einen Link zur Erklärung.
Psychotherapeutische Sitzungen können auch unabhängig von der Krankenversicherung als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 134,06€ pro 50-minütiger Sitzung.